Wofür kann das Bauspardarlehen verwendet werden?
Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassengesetz ist das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden und bietet somit eine breite Palette von Einsatzmöglichkeiten. Hierzu zählen:
1. der Bau, der Erwerb, die Renovierung bzw. Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen,
2. der Bau, der Erwerb, die Renovierung bzw. Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
3. die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist (z. B. bei einem Mieterdarlehen),
4. der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift),
5. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden,
6. der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht,
7. Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
8. die Umschuldung von Krediten, die der Finanzierung von Maßnahmen nach Nummer 1 bis 7 dienen,
9. die Umschuldung von Krediten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert sind,
10. die Umschuldung von Krediten, die zur Leistung von Bauspareinlagen aufgenommen worden sind.
Das Bauspardarlehen kann auch für gewerbliche Bauvorhaben eingesetzt werden, wenn diese im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen stehen oder in Wohngebieten durchgeführt werden und dort der Versorgung der Bevölkerung dienen.
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