Was ist Bausparen?
Unter „Bausparen“ versteht man ein zielgerichtetes freiwilliges Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung von Anfang an fest vereinbart, niedrig und von den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.
Sie als Bausparer werden durch den Abschluss eines Bausparvertrags Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Die Sparphase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft, steht dabei am Anfang. Sie erwerben damit das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel dafür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen (sog. Zuteilungsmasse).
Hierfür schließen Sie einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Wenn Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart haben und das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne bestand, wird der Vertrag zugeteilt. Dann zahlt die Bausparkasse das angesparte Guthaben sowie das Bauspardarlehen - nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung - aus. Aus Sparsumme und Spardauer errechnet die Bausparkasse für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl, die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Als erste werden die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl zugeteilt. Dann kann das Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, wie z. B. den Bau bzw. Kauf einer Wohnung / eines Hauses, Modernisierung oder Umschuldungen verwendet werden.
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