Bedenkzeit
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen können Sie Ihren Antrag auf Abschluss eines Bauspar- bzw. Kreditvertrages widerrufen. Mit Erhalt der ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht beginnt die Widerrufsfrist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsabschluss, beträgt die Bedenkzeit einen Monat.
Finanzierung aus einer Hand
Sparkassen und Landesbausparkassen praktizieren seit 1969 die so genannte „Finanzierung aus einer Hand“, die zwischenzeitlich zu einem Markenzeichen der Sparkassenorganisation geworden ist. Die Gesamtfinanzierung wird bei der „Finanzierung aus einer Hand“ federführend von der kundennäheren örtlichen Sparkasse abgewickelt. Die Kreditanträge für den Sparkassenkredit und / oder die Bausparkassen-Finanzierung können so (gleichzeitig) bei einer Stelle – der Sparkasse – gestellt werden.
Die zur Sicherung der Sparkassen- und Bausparkassen-Kredite erforderlichen Unterlagen müssen von Ihnen nur einmal eingereicht werden. Die Sparkasse bewilligt – nach Prüfung des Kreditantrages - sowohl die von ihr zur Verfügung zu stellenden Kredite als auch im Namen und für Rechnung der Bausparkasse deren Bausparkredite. Dabei werden die Sparkassen- und Bausparmittel einheitlich durch eine zugunsten der Sparkasse zu bestellende Sicherheit (sei es nun eine Grundschuld oder eine anderweitige Sicherheit) abgesichert. Die Sparkasse hält anschließend den die Bausparkredite absichernden, nachrangigen Sicherheitenteil treuhänderisch für die Bausparkasse.
Sonstige Finanzierungsmodelle
Die Verbindung von Bausparen und Sparkassenfinanzierung in Form des so genannten Tilgungsbausparvertrages (TBV) ist eine besondere Variante der Verbundfinanzierung. Dabei gewährt die mit der Bausparkasse kooperierende Sparkasse einen Kredit, der durch eine erstrangige Grundschuld gesichert wird und stellt den Kredit tilgungsfrei. Mit der Kreditaufnahme wird gleichzeitig ein Bausparvertrag abgeschlossen, dessen Bausparsumme der Kredithöhe entspricht. Der Sparkasse werden die Ansprüche aus diesem Bausparvertrag abgetreten. Sie verpflichten sich als Bausparer zusätzlich, diesen Bausparvertrag zuteilungsreif anzusparen.
Der modellhafte Ablauf geht von einer schrittweisen Ablösung des Sparkassenkredites durch zuteilungsreife Teilbausparverträge (z. B. in Abständen von jeweils 10 Jahren) aus. Ein zuteilungsreifer Teilbausparvertrag wird rechtzeitig vor dem Teilablösungstermin und ein Restbausparvertrag über den noch nicht zuteilungsreifen Teil der Bausparsumme gebildet. Dabei verbleibt das gesamte Bausparguthaben auf dem Teilbausparvertrag.
Auch beim TBV-Modell bleibt, wie bei einer üblichen Hypothekenfinanzierung, ein gleich bleibendes Zinsniveau unterstellt: Die monatliche Belastung bleibt über die gesamte Kreditlaufzeit gleich.
Jedoch bietet das TBV- Modell den Vorteil größerer Flexibilität bei größtmöglicher Zinssicherheit:
Auslandsfinanzierung – Casa Europa
Bausparkassen bieten Ihnen beim Erwerb von Eigenheimen, Ferienheimen oder sonstigen wohnungswirtschaftlichen Objekten in mehreren Ländern innerhalb der europäischen Union, Norwegens oder der Schweiz die Möglichkeit des Einsatzes von Bausparverträgen. In der Regel können die Bausparkassen so bei der Absicherung der Kreditforderungen auf die üblichen Bürgschaften von Kreditinstituten verzichten und sich allein auf die Eintragung von Grundpfandrechten / Hypotheken am ausländischen Objekt beschränken – für den Fall das keine Blankokredite oder so genannte „Negativkredite“ vergeben werden können. Bei der Absicherung der Kreditforderungen hat das für Sie den Vorteil, dass keine Bürgschaftsprovisionen anfallen. Damit ist die Sicherstellung auch im Ausland grundsätzlich nicht aufwändiger als in Deutschland.
Seit 1992 begleitet die LBS beispielsweise deutsche Kunden bei Immobilienfinanzierungen in den EU-Ländern, in Norwegen und der Schweiz. Dazu hat sie das Angebot „Casa Europa“ entwickelt, eine Dienstleistung rund um den Erwerb und die Finanzierung von Immobilien in Europa: derzeit in Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und Spanien:
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