Einige Bausparer haben den Wunsch, schon vor der Zuteilung bzw. direkt nach dem Abschluss des Bausparvertrages über Finanzierungsmittel verfügen zu können. Zur Überbrückung der Wartezeit können Kredite sowohl durch die Landesbausparkassen als auch durch die Sparkassen gewährt werden. Dabei unterscheidet man zwischen „Zwischenkrediten“ und „Vorfinanzierungskrediten“.
Zwischenkredite
Der Bausparer, der bereits das tarifliche Mindestguthaben angespart hat, kann durch einen Zwischenkredit die meist kurze Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages überbrücken. Bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen kann ein Zwischenkredit gewährt werden. Der Bausparer zahlt während der Laufzeit des Zwischenkredits lediglich Zinsen. Sie müssen in diesem Fall keine weiteren Sparleistungen erbringen, da das Mindestsparguthaben schon vorhanden ist. Der Zwischenkredit wird nach Zuteilung des Bausparvertrages durch die Bausparsumme, d. h. das Bausparguthaben nebst Zinsen und das Bauspardarlehen, abgelöst. Im Anschluss daran muss nur noch das zinsgünstige Bauspardarlehen getilgt werden.
Vorfinanzierungskredite
Auch einem Bausparer, der das tarifliche Mindestguthaben noch nicht angespart hat, kann zur Überbrückung der Sparzeit bis zur Zuteilung seines Bausparvertrages ein Kredit, der so genannte Vorfinanzierungskredit, zur Verfügung gestellt werden. Der Vorfinanzierungskredit kann wie der Zwischenkredit auch bis zur Höhe der Bausparsumme zu Kapitalmarktbedingungen gewährt werden. Jedoch ist er nicht nur zu verzinsen; gleichzeitig ist der Bausparvertrag anzusparen.
Der Vorfinanzierungskredit wird nach der Zuteilung des Bausparvertrages durch die Bausparsumme abgelöst. Im Anschluss daran muss nur noch das verbleibende Bauspardarlehen getilgt werden.
Verwendung und Sicherstellung
Auch Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite dürfen, wie das Bauspardarlehen, nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich entspricht die Sicherstellung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten der eines Bauspardarlehens. Jedoch können die Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite gegen „Negativerklärung“ nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € und ohne Sicherung („blanko“) nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt werden.
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