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Basistarif PKV

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* Angestellter, 29 Jahre, Mehrbettzimmer, Chefarztbehandlung

Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 846 37 39, Mo - Fr: 8.00 - 20.00 Uhr

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  • Sie müssen den Bestimmungen zum Datenschutz zustimmen!

Bitte wählen Sie aus, ob Sie nur sich selbst, sich selbst und bis zu zwei Kinder oder nur bis zu zwei Kinder versichern möchten. Für alle anderen Konstellationen kontaktieren sie bitte unser Service-Center.

Sollte ihr Berufsstatus nicht aufgeführt sein kann diese Berufsgruppe noch keinen Onlineabschluss tätigen. Bitte kontaktieren sie unser Service-Center.

Bei Selbstständigen gibt es kein Mindesteinkommen, um privat vorsorgen zu können. Angestellte müssen mindestens 50.850 € p.a. verdienen. Sollten ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze liegen, kontaktieren sie bitte unser Service-Center. Dort wird ihnen geholfen, trotzdem die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Bitte wählen Sie aus welche max. Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr die Alternativen aufweisen sollen. Beitragsoptimierte Varianten weisen z.T. sehr hohe Selbstbeteiligungen auf!

Selbständige sollten grundsätzlich die Krankentagegeldhöhe so wählen, dass auch bei langer Krankheit alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können. Angestellte sollten ab dem 43 Tag der Arbeitsunfähigkeit die Höhe ihres Nettoeinkommens absichern.

Osttarife sind nur wählbar, wenn sie ihren Wohnsitz in den neuen Bundesländern einschließlich ehem. Ostberlin haben.

Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

Sollte eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit für sie ein Auswahlkriterium sein, markieren sie bitte „Ja“ in der Auswahl, dann werden nur die Alternativen angezeigt die diese Rückerstattung bieten

Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!

Die Beihilfesätze sind in jedem Bundesland anders

Der Ergänzungstarif dient zur Absicherung von Material- und Laborkosten sowie Zusatzleistungen wie Heilpraktiker und Brille, die in der Beihilfeordnung nicht mitversichert sind

Wer soll versichert werden?
Tarifoptionen
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Erstattung
   
   
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Worum handelt es sich bei dem Basistarif der PKV?

Den Basistarif der PKV gibt es seit dem 01. Januar 2009. Er entstand aus dem bisher geltenden Standardtarif der privaten Krankenversicherungsunternehmen und orientiert sich an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Krankenversicherungstarif. Bisher gesetzlich Krankenversicherten darf der Zugang zum Basistarif der PKV nicht verwehrt werden, auch wenn das Versicherungsunternehmen die Person unter anderen Umständen nicht aufnehmen würde. Ein Ausschluss aus dem Basistarif auf Grund einer Vorerkrankung ist somit nicht zulässig. Für die Abrechnung von Leistungen in Zusammenhang mit dem Basistarif einer privaten Krankenversicherung gelten die verminderten Gebührenordnungssätze für Ärzte, ebenso für Zahnärzte.

Für welche Personen gilt der Basistarif der PKV?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Versicherter mit dem Basistarif privat krankenversichert wird: In den günstigeren Tarif kann gewechselt werden, sobald das Alter von 55 Jahren erreicht ist, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, die den Zugang zu einer PKV ja erst ermöglicht und wenn er mindestens 10 Jahre bei einer PKV versichert war. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres spielt das Einkommen keine Rolle mehr, es muss jedoch eine Versicherungszugehörigkeit zu einer PKV von mindestens 10 Jahren nachgewiesen werden, um mit dem Basistarif privat krankenversichert werden zu können. Als Grundlage für den Basistarif gilt der durchschnittliche Höchstsatz der GKV.

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