Ohne Weiteres ist es möglich, eine Basisrente mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verbinden. Je nach individueller Steuerlast ergeben sich daraus für den Verbraucher einige Vorteile, welche dennoch zuvor geprüft werden sollten. Ein sehr häufig auftretender Vorteil ist der dadurch vergrößerte Oberbetrag für die Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Verbraucher sollte allerdings darauf achten, dass rund 51 Prozent der anfallenden Prämien auf die Basisrente abgelegt werden. So bleiben nur noch 49 Prozent für die BU. Sonderausgaben können jedoch auch über eine separate BU abgesetzt werden. Wie vorteilhaft eine Basisrente bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Verbraucher selbst ist, muss immer individuell entschieden werden.
Neben der Kombination der Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch der Abschluss einer Rürup-Rente möglich. Hierbei handelt es sich um eine private Altersvorsorge, welche eine lebenslange oder monatliche Zahlung der Leibrente für den Steuerpflichtigen vorsieht. Die dafür vorgesehenen Leistungen dürfen nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten erfolgen. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Beiträge steuerlich gefördert werden, welche später der Altersvorsorge dienen. Aus diesem Grund dürfen die Versorgungsansprüche laut dem Gesetzgeber nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. So wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch die Basisrente mit Zusatzleistungen, wie beispielsweise der Hinterbliebenenrente, ergänzt werden.
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