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Die Autoversicherung zu wechseln ist bis zur Wechselfrist möglich

Um eine Autoversicherung wechseln zu können, ist zunächst die Einhaltung der Kündigungsfristen erforderlich. Des Weiteren muss die Kündigung der Autoversicherung dem Versicherer in schriftlicher Form vorliegen. Um mit einer ordentlichen Kündigung eine Autoversicherung wechseln zu können, muss diese zur Hauptfälligkeit erfolgen. Diese Hauptfälligkeit ist bei den meisten Versicherungsunternehmen der 31.12. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen muss die schriftliche Kündigung bis zum 30.11. vorliegen. Einige Versicherer weichen von dieser Regelung ab und arbeiten mit einer abweichenden Hauptfälligkeit, nämlich dem Datum der Fahrzeugzulassung. Wurde ein Fahrzeug am 1.10. angemeldet, gilt dieses Datum auch für die Hauptfälligkeit. In diesem Fall müsste eine ordentliche Kündigung spätestens am 31.08. beim Versicherer vorliegen.

Eine Autoversicherung zu wechseln ist auch mit dem Sonderkündigungsrecht möglich

Neben der ordentlichen Kündigung ist bei einer Autoversicherung ein Wechsel auch im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes möglich. Damit hat der Versicherte die Gelegenheit, auch außerhalb der Hauptfälligkeit seinen Versicherungsvertrag zu kündigen, und kann die Autoversicherung wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn die Versicherungsgrundprämie erhöht wurde, ohne den Leistungsumfang der Versicherung anzupassen. Eine Prämienerhöhung kann aufgrund einer Schlechterstufung des Fahrzeuges in den Typ- und Regionalklassen erfolgen. Tritt dieser Fall ein, kann der Versicherte kündigen und seine Autoversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier vier Wochen, beginnend mit dem Datum des Erhaltens der neuesten Beitragsrechnung.

Mehr zur Autoversicherung finden Sie in unseren FAQ und allgemeinen Informationen

Bei der Suche nach einer Autoversicherung die Wechselfrist nicht verpassen

Um in eine günstigere KFZ Versicherung zu gelangen, muss bei jeder Autoversicherung eine Wechselfrist beachtet werden. Jährlich werben die Versicherer mit ihren Tarifumstellungen sowie weiteren neuen und zusätzlichen Angeboten um Millionen wechselwilliger Kraftfahrer. Das verstärkt sich noch, je näher der Termin der jährlichen Wechselfrist am 30. November näher rückt. Der Gesetzgeber hat für den Abschluss einer Autoversicherung eine Wechselfrist von einem Monat zum jeweiligen neuen Geschäftsjahr bestimmt. Bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres muss die Kündigung erfolgt sein, um bis zum 1. Januar des folgenden Jahres die Formalitäten des Wechsels zu erledigen.

Ein jährlicher Wechsel ist trotz Frist nicht zu empfehlen

Die Autoversicherung innerhalb der Wechselfrist zu wechseln, ist sehr einfach. Der Gesetzgeber hat den 30. November eines jeden Jahres als Stichtag bestimmt. Für einen ununterbrochenen Versicherungsschutz folgt dann eine vierwöchige Bearbeitungsmöglichkeit bis zum 1. Januar. Ab diesem Termin übernimmt die neue Autoversicherung die weitere Haftung. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsbetrag rechtzeitig bezahlt wird. Damit bei der Entscheidung für eine neue Versicherung die Frist nicht verpasst wird, sollte man bereits im frühen Herbst alle aktuellen Tarife und zusätzlichen Leistungen der einzelnen Autoversicherungen berechnen. Jeder Versicherungsnehmer findet dazu im Internet kostenlose Möglichkeiten. Ein Wechsel ist allerdings nur dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich eine deutliche Kostenersparnis bringt.

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