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*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
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Auslandskrankenversicherungen passen in jedes Reisegepäck. Egal, ob Weltenbummler, Sommerurlauber, Studienreisende, Au-Pairs oder Geschäftsreisende – für alle gibt es einen einfachen Weg, das finanzielle Risiko einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland abzusichern: die Auslandskrankenversicherung.
Im Urlaub, auf Geschäftsreise oder während des Auslandssemesters ist man genauso wenig vor Unfällen oder Erkrankungen gefeit wie daheim. Zuhause schützt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Im Ausland muss man dagegen, hat man keine gute Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, vor allem als GKV-Mitglied mitunter tief in die Tasche greifen. Das kann eine – auch finanziell – schmerzliche Erfahrung bedeuten.
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Eine Auslandskrankenversicherung ist viel wert, gerade weil die Beitragskosten relativ gering sind. Angenommen, Sie stürzen im Urlaub, erleiden einen Knochenbruch, müssen per Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden. Im Ausland werden Sie immer wie ein Privatpatient behandelt – ob mit oder ohne Auslands Krankenversicherung. Allein eine privatärztliche Behandlung mit OP kann einige Tausend Euro kosten. Hinzukommen Gebühren für den stationären Aufenthalt und für den Transport mit dem Krankenwagen.
Gegen solche Unsummen hilft der kleine Betrag einer Auslandskrankenversicherung. Auslandskrankenversicherungen gibt es in der Regel schon ab 7,50 Euro. Will man mehr als nur die herkömmlichen Leistungen, können auch mal um die 50 Euro anfallen. Für diesen minimalen Beitrag erhält man ein Jahr lang oft weltweiten Schutz durch die Auslandskrankenversicherung.
Zu den Leistungen einer Auslandskrankenversicherung zählen die Kostenübernahme für Arznei- und Heilmittel sowie ambulante als auch stationäre Behandlungen bei freier Arzt- und Krankenhauswahl. Darüber hinaus kommt eine Auslandskrankenversicherung für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland auf.
Machen die Zähne im Ausland Probleme, sind Kosten für schmerzstillende Zahlbehandlungen, Reparaturen des Zahnersatzes und Zahnfüllungen im Versicherungsschutz der Auslands Krankenversicherung mit-inbegriffen.
Je nach Tarif kann auch der Einsatz eines Bergungsdienstes bezahlt werden. Abhängig von den Vertragsbedingungen der Auslandskrankenversicherung ist die Erstattung bei Überführung im Todesfall, ein Krankenhaustagegeld und das Rooming-In einer Begleitperson im Krankenzimmer des Versicherten.
Von dem Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung ausgenommen sind Kuraufenthalte oder Schwangerschaftsabbrüche.
Krankenkassenmitglieder genießen zwar auch im europäischen Ausland einen gewissen Krankenversicherungsschutz, dennoch können ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung hohe Kosten auf den Versicherten zukommen.
Mit vielen EU-Staaten bestehen Sozialversicherungsabkommen, durch die aber im Ausland nur Leistungen abgedeckt sind, die den GKV-Leistungen in Deutschland entsprechen. Werden aber Auslandsurlauber wie Privatpatienten behandelt, würden sie auf den Kosten selbst sitzen bleiben, wenn sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben.
Geht die Reise in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen, beispielsweise auf den türkischen Teil der Insel Zypern, hat der gesetzliche Schutz seine Grenzen. Ein Grund mehr für eine Auslandskrankenversicherung.
Aber nicht nur für GKV-Mitglieder, sondern auch für Privatversicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Denn nicht in allen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist etwa der notwendige Krankenrücktransport im Leistungsschutz eingeschlossen.
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