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*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
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Zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört die medizinische Grundversorgung für ihre Versicherten innerhalb Deutschlands. Dieselben Leistungen werden für medizinische Behandlungen im europäischen Ausland erbracht. Einen Rücktransport nach Deutschland, der wegen Unfall oder Krankheit notwendig wird, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht, da dies nicht zu ihren Aufgaben gehört. Diese Aufgabe übernimmt in jedem Fall eine zusätzlich abzuschließende Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport nach Deutschland. Bei Privatpatienten kann ein Rücktransport eingeschlossen sein. Eine solche Versicherung übernimmt immer eine Überführung, wenn diese medizinisch notwendig ist, andere bereits wenn sie sinnvoll und vertretbar ist oder aber, wenn die Krankenhausbehandlung die Dauer von zwei Wochen voraussichtlich überschreitet.
Eine entsprechende Versicherung sorgt für eine Kostenerstattung, wenn ein Versicherter im Ausland eine Unfall oder eine Krankheit erleidet. Bei einer Erkrankung im Ausland prüft die jeweilige Versicherung, ob der Versicherte im jeweiligen Reiseland umfassend medizinisch versorgt werden kann. Ist das nicht der Fall, wird der Versicherte nach Hause gebracht. Entscheidend ist der medizinische Versorgungsstandard im Reiseland und die Schwere eines Unfalls oder einer Erkrankung. Die Entscheidung zum Rücktransport trifft der Versicherer nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten vor Ort, den Vertragsärzten und notfalls auch mit dem Hausarzt. Bei einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport nach Deutschland erfolgt eine Rückführung in keinem Fall aufgrund einer persönlichen Entscheidung und ohne medizinischer Notwendigkeit.
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