Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Partnerprogramm Versicherungen

§ 1. Gegenstand

Die Partner kommen überein, dass das durch die Unister GmbH (Unister) programmierte und für das Partnerprogramm angebotene Onlinevergleichssystem für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), Kapitallebensversicherung (LV), Rentenversicherung (RV), Krankenzusatzversicherung (ZV) und Krankenversicherung (KV) auf der Website des Werbepartners eingebunden wird. Dies geschieht durch den von Unister gestellten HTML Code oder die angebotenen Werbemittel. Der Werbepartner wird diesen Code unverändert auf seiner Website platzieren. Der Werbepartner hat die Möglichkeit, die Gestaltung der Seiten dem „Look and Feel“ seiner vorhanden Seiten nach Absprache mit Unister einzurichten.

Bei der Einrichtung des Partnerprogramms ist zu beachten:

Der Werbepartner stellt von der eigenen Website eine Verbindung zu der Domain www.private-krankenversicherung-vergl.de her. Bei dieser Verbindung wird die zwischen den Parteien vereinbarte PartnerID (ID) an Unister übermittelt. In diesem Zusammenhang liegt die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung bei dem Werbepartner.

Eine Änderung der bei der Anmeldung angegebenen URL-Adresse des Werbepartners ist Unister gegenüber unverzüglich anzugeben.

Verantwortung für Links/ ID: Die Verantwortung für die Einbindung aller Links und ID´s liegt allein beim Werbepartner. Da durch eine falsche Einbindung des HTML Codes bzw. der Werbemittel die Besucher nicht richtig registriert werden können, kann in solch einem Fall auch keine Honorarzahlung erfolgen.

§ 2 Nutzungsumfang / Schutzrechte

Alle Urheberrechte der Programme liegen bei Unister. Der Werbepartner verpflichtet sich, das Programm nur für eigene Zwecke zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Eine unerlaubte Aneignung durch Dritte ist zu verhindern. Der Einsatz des Programms und die Verarbeitung und Wiedergabe der Programmergebnisse sind nur im Rahmen einer Webseite, die sich an den Endverbraucher richtet, gestattet. Eine andere und weitergehende Nutzung ist nicht zulässig, außer dieser wird durch Unister nach vorheriger Absprache genehmigt. Die Werbepartner verzichten ausdrücklich auf jedweden Einwand / Einspruch bezüglich der inhaltlichen / umfangsmäßigen Güte des Programms sowie damit verbundener Publikationen.

Der Werbepartner gewährleistet insbesondere:

· die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das von Unister übernommen oder selbst aufbereitet wurde
· bei den Werbemitteln / Fragebögen deutlich kenntlich zu machen, dass die damit generierten Anfragen an externe Makler und Versicherungsvermittler weitergegeben werden. Unister stellt hierfür Nutzungsbedienungen zur Verfügung
· dass der Anfragende der Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung i.S.d. §§27ff. BDSG zustimmt
· keine Gewinnspiele zur Erzielung von Anfragen eingesetzt werden und wurde
· dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen
· dass die Inhalte seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte

Der Werbepartner haftet für diese Zusicherungen und wird Unister von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen bzw. entstehen könnten.

§ 3 Laufzeit

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beginn der Vereinbarung ist der Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung. Die Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Unister hat das Recht, eine sofortige Kündigung auszusprechen, wenn der Werbepartner sich grob fahrlässiges Verhält (z.B.: auf seiner Website Sittenwidriges anzeigt oder die Daten von Unister an Dritte weiterverkauft).

§ 4 Gewährleistung und Haftung

Die Werbemittel und weiteren Programmfunktionen sind erprobt und auf ihre Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Einbindung geprüft. Unister übernimmt aus diesem Grunde keine Gewähr dafür, dass die Werbemittel und weiteren Programmfunktionen den Anforderungen des Werbepartners genügen. Die Haftung von Unister für Schäden ist ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten wird die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unister haftet während der Dauer der Partnervereinbarung gegenüber dem Werbepartner maximal bis zu einem Betrag von 500,00 €. Eingegangen Anträge und Anfragen werden nur ausgezahlt wenn diese den von Unister vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Diese werden nachfolgend im § 5 genauer spezifiziert. Unister haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und wird seitens des Werbepartners von jedweden Ansprüchen Dritter freigestellt.

Der Werbepartner und Unister betreiben ihre Seite unabhängig voneinander und sind somit für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design jeweils allein verantwortlich. Diese geschlossene Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft, noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und / oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben. Es gilt das deutsche Recht.

§ 5 Gültigkeit der Anfragen

Unister behält sich das Recht vor, Anfragen, die nicht den Anforderungen der Vertriebspartnern von Unister entsprechen, abzulehnen. Dies kann der Fall sein wenn folgende Kriterien zutreffen:

· falsche Rufnummer
· Interessent ist Student / Schüler
· Interessent ist Berufskollege (Makler)
· Interessent ist nicht bekannt (Scherzanfrage / Testanfrage)
· Interessent ist nicht erreichbar
· Interessent ist über 55 Jahre alt bzw. unter 20 Jahre alt
· Interessent liegt unter der BBG für PKV
· Interessent stellt die Anfrage nicht selbst
· Doppel Lieferung der Anfrage
· Keine Kontaktaufnahme möglich
· Ein Finanzdienstleister / Mitbewerber hat kontaktiert
· Die gleiche Anfrage ist im System schon vorhanden
· Aus Versicherungstechnischen gründen ist ein Risikoschutz nicht möglich (ein Arbeitsloser fragt ein private Vollkrankenversicherung an)

Für diese Anfragen entfällt ebenfalls ganz oder teilweise die Vergütung an den Werbepartner. Anfragen dieser Art, sprich ungültige Anfragen, werden dem Werbepartner aber auch nicht in Rechnung gestellt.

Anfragen die nicht wenigstens eine der obigen Kriterien aufweisen werden dem Werbepartner ausgezahlt, insofern Unister diese abverkaufen, bzw. weitervermarkten konnte.

Für jede Anfrage erhält der Werbepartner eine Kontrollmitteilung über jede abgeschickte Anfrage mit folgenden Angaben: Datum, Uhrzeit, Art der Anfrage, Name, Vorname, Postleitzahl. Die Kontrollmitteilung wird an eine zu vereinbarende E-Mail Adresse verschickt.

Zudem stellt Unister seinen Werbepartnern Admintool zur Verfügung. Hier können Statistiken für die jeweiligen Anfragen eingesehen aber auch zusätzliche Einstellungen vorgenommen werden.

§ 6 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt alle 2 Wochen (zeitversetzt um vier Wochen) und errechnet sich aus den unterschiedlichen Anfragen und den in der Vereinbarung benannten Konditionen. Die Vergütung erfolgt per Überweisung auf ein zu vereinbarendes Konto. Eingegange Anträge und Anfragen werden nur ausgezahlt wenn diese den von Unister im Vertrag näher erläuterten Anforderungen (siehe § 5) entsprechen.

§ 7 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig Leipzig.
An die Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Auftraggebern gebunden.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien sind sich einig, dass dann eine wirksame Regelung gelten soll, die der ungültigen oder unwirksamen in wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.